Die Fahrerlaubnisklasse A2 wird häufig als „kleiner Motorradführerschein“ bezeichnet und berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Wenn nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf die Klasse A2 erweitert wird, ist keine theoretische und praktische Pflichtausbildung notwendig.
Grundbetrag (bei Neuerteilung) | 550,00 € |
Grundbetrag (bei Erweiterung) | 500,00 € |
Fahrstunde (je 45 Min.) | 65,00 € |
besondere Ausbilungsfahrten (je 45 Min.) | |
- auf Bundes- oder Landstraßen | 72,00 € |
- auf Autobahnen | 72,00 € |
- bei Dämmerung & Dunkelheit | 72,00 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 140,00 € |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 35,00 € |
Lernpaket | 100,00 € |
Theoretische Ausbildung
Der theoretische Unterricht ist in den allgemeinen Grundstoff und den für deine Klasse spezifischen Zusatzstoff aufgeteilt. Wenn du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, musst du den Grundstoff nur noch in reduzierter Form besuchen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Übungsstunden und die besonderen Ausbildungsfahrten - zu je 45 min.- auf.
Mindestalter 18 Jahre