Die Fahrerlaubnisklasse A1 wird auch häufig als „125er-Führerschein“ bezeichnet und berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Grundbetrag (bei Neuerteilung) | 630,00 € |
Grundbetrag (bei Erweiterung) | 600,00 € |
Fahrstunde (je 45 Min.) | 65,00 € |
besondere Ausbilungsfahrten (je 45 Min.) | |
- auf Bundes- oder Landstraßen | 70,00 € |
- auf Autobahnen | 70,00 € |
- bei Dämmerung & Dunkelheit | 70,00 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 150,00 € |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 35,00 € |
Lernpaket | 100,00 € |
Theoretische Ausbildung
Der theoretische Unterricht ist in den allgemeinen Grundstoff und den für deine Klasse spezifischen Zusatzstoff aufgeteilt. Wenn du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, musst du den Grundstoff nur noch in reduzierter Form besuchen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Übungsstunden und die besonderen Ausbildungsfahrten - zu je 45 min.- auf.
Mindestalter 16 Jahre