Preisübersicht

Klasse AM

Die Fahrerlaubnisklasse AM wird häufig als “Roller-Führerschein“ bezeichnet und berechtigt zum Führen von:

Leichten zweirädrige Kleinkrafträder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Grundbetrag (bei Neuerteilung)630,00 €
Grundbetrag (bei Erweiterung)600,00 €
Fahrstunde (je 45 Min.)65,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung150,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung35,00 €
Lernpaket100,00 €

Ausbildungsinformationen

Theoretische Ausbildung
Der theoretische Unterricht ist in den allgemeinen Grundstoff und den für deine Klasse spezifischen Zusatzstoff aufgeteilt. 

  • Grundwissen ohne Vorbesitz: 12 Lektionen 
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Lektionen 

Praktische Ausbildung 

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • Keine besondere Ausbildungsfahrten

Mindestalter 15 Jahre (bis zum 16. Geburtstag nur im Inland)