Preisübersicht

B 196

Die Fahrerlaubnisklasse B kann nach absolvierter Fahrerschulung um die Schlüsselzahl 196 erweitert werden. Die Schlüsselzahl berechtigt -im Inland- zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Ziel der Fahrerschulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Aus diesem Grund kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Mindestumfang nicht ausreicht. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Mindestausbildung: 840,- Euro

Grundbetrag (bei Erweiterung)180,00 €
Fahrstunde (je 45 Min.)65,00 €
besondere Ausbilungsfahrten (je 45 Min.)
- auf Bundes- oder Landstraßen70,00 €
- auf Autobahnen70,00 €

Ausbildungsinformationen

Theoritische Ausbildung
Bei der Fahrerschulung zur Erlangung der Schlüsselzahl 196 ist ausschließlich der für die Zweiradklassen spezifische Zusatzstoff vorgeschrieben.

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Lektionen

Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Übungsstunden und die besonderen Ausbildungsfahrten (Landstraße und Autobahn) auf.

Umfang: Mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min.

  • Übungsstunden mind. 8  á 45 min.
  • Überlandfahrten: mind. 1  á 45 min.
  • Autobahn: mind. 1  á 45 min.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B von min. 5 Jahren