Fahreignungsseminar und Aufbauseminar für Fahranfänger
Hier einige Informationen über das neue Fahreignungsseminar und das weiterhin bestehende ASF-SeminarASF - Aufbauseminar für Fahranfänger
Das Aufbauseminar für Fahranfänger, auch Nachschulung genannt, wird von der Verwaltungsbehörde angefordert, wenn ein A- oder zwei B-Verstöße innerhalb der Führerschein-Probezeit vorliegen.Es wird mit einer Gruppe von 6 - 12 Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, die ebenfalls 135 Minuten dauert und mit jeweils drei Teilnehmern stattfindet.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Wird das Seminar innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird der Führerschein bis zur Vorlage der Bescheinigung eingezogen. Nach Ablauf einer weiteren Frist ist der Führerschein ungültig.
Ein neuer Führerschein kann nur durch eine erneute Ausbildung in einer Fahrschule wiedererlangt werden.
Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.
Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet. Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
- einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
- einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.