Punktesystem einfacher, klarer, verständlicher

Am 1. Mai 2014 trat die Neuregelung des Punktesystems in Kraft. Das neue "Fahreignungsregister" löst das alte "Verkehrszentralregister" ab.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
"Mit der Neuregelung modernisieren wir das Punktesystem. Ziel ist es, die Fahreignung derjenigen zu erfassen und zu bewerten, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen. Das neue Punktesystem wird einfacher, klarer, verständlicher. Durch leicht nachvollziehbare Regelungen zum Punkteeintrag und zum Punkteabbau erhöhen wir die Akzeptanz des Systems und damit die Verkehrssicherheit. Dadurch schützen wir diejenigen, die sich an die Verkehrsregeln halten."Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Der Punktekatalog wird entrümpelt.
- Feste Tilgungsfristen. Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt:
- Nur noch 3 Punktekategorien. Klare Differenzierung der Verstöße:
- Drei Maßnahmenstufen. Klare Einstufung im System:
- Neues, freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten:
- Klare Regelung zum Punkteabbau.
Weitere Regelungen
- Punkteeintrag erst ab 60 €
(bisher 40 €) durch Anhebung der Verwarnungsgeld- bzw. Eintragungsgrenze. Dadurch wird das Verwarnungsverfahren zur einfachen und zügigen Erledigung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gestärkt. Damit weiterhin die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden können, werden einige Bußgeldregelsätze (z. B. für Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolgt daneben auch eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht mehr mit Punkten bewertet werden (z. B. Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).
Zum Stichtag 1. Mai 2014 werden alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt weitestgehend automatisiert umgestellt. Künftig soll auch eine Online-Abfrage des eigenen Punktestands möglich sein. Das Kraftfahrtbundesamt digitalisiert gerade die Millionen von Daten. 2016 kann man seinen Punktestand dann online abrufen.

*Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.